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Zulassungsvoraussetzungen für das Lehramt Geographie

Zulassungsvoraussetzungen für das Lehramt Geographie an Gymnasien
   (Anlage 2 zu § 33 der LPVO vom 29.12.1999)


Das Studium umfasst folgende Bereiche:
Bereich A:  Physische Geographie / Geoökologie  
Bereich B:  Wirtschafts- und Sozialgeographie  
Bereich C:  Regionale Geographie  
Bereich D:  Raum- und Umweltplanung  
Bereich E:  Kartographie / Geofernerkundung  
Bereich F:  Fachdidaktik Geographie


1. Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Neben den in § 7 genannten Zulassungsvoraussetzungen und einer Übersicht über die Teilnahme an den durch die Studienordnung vorgesehenen Lehrveranstaltungen werden folgende Nachweise unter Bezugnahme auf die Durchführungsbestimmungen des o. g. Paragraphen gefordert:

a) Leistungsnachweise
Grundstudium:

  • ein Leistungsnachweis zu (A) zur Physischen Geographie
  • ein Leistungsnachweis zu (B)
  • ein weiterer Leistungsnachweis zu (A) oder (B)
  • ein Leistungsnachweis zu (D)
  • ein Leistungsnachweis zu (E)
  • ein Leistungsnachweis zu (F)
  • sowie: Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung in den Bereichen (A), (B) und (F)

Hauptstudium:

  • drei Leistungsnachweise zu verschiedenen Bereichen aus (A) bis (D)
  • ein Leistungsnachweis zu (F) sowie Nachweis der schulpraktischen Übungen

b) Studiennachweis

  • ein Nachweis zu (A) zu einer Projektarbeit oder zu einem Geländepraktikum
  • ein Nachweis zu (E) oder zu Geographischen Informationssystemen (GIS)
  • ein Nachweis zu (F) zur Planung und Analyse geographischer Unterrichtseinheiten
  • Nachweis über die erforderlichen Schulpraktika

2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Bereichen (A) bis (F), insbesondere:

  • Überblick über die Theorie und Disziplingeschichte der Geographie
  • Kenntnis der Physischen Geographie/Geoökologie im Überblick
  • Kenntnis der Wirtschafts- und Sozialgeographie im Überblick
  • Überblick über Natur- und Kulturräume der Erde
  • vertiefte Kenntnisse in je einem Teilbereich der Physischen Geographie/Geoökologie, der Wirtschafts- und Sozialgeographie sowie der Regionalen Geographie
  • Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit Zielen und Prozessen raumbezogener Planung sowie der Umweltpolitik, der Landschaftsplanung und des Naturschutzes
  • Fähigkeit zum Erklären von regionalen und globalen räumlichen Strukturen und Prozessen sowie von deren naturräumlichen und gesellschaftlichen Bedingungen und Auswirkungen
  • Fähigkeit zur sachgerechten Anwendung geographischer Arbeitsmethoden und Techniken
  • grundlegende Kenntnisse der Rahmenrichtlinien für den Geographieunterricht im Vergleich der Länder
  • Kenntnisse über wesentliche Methoden sowie über die für den Geographieunterricht zur Verfügung stehenden Medien und ihre fachdidaktische Nutzung
  • vertiefte Kenntnisse in einem Spezialgebiet der Fachdidaktik;
  • Fähigkeit, fachwissenschaftliche Theorien und Methoden unter fachdidaktischer Sicht auf Lernvorgänge zu beziehen und begründete fachdidaktische Entscheidungen zu treffen

3. Durchführung der Prüfung / Prüfungsteile

a) Schriftliche Prüfung
Die Arbeit unter Aufsicht umfasst Themen aus den Bereichen (A) bis (D), wobei mindestens zwei Themen / Aufgabenkomplexe zur Wahl gestellt werden. Die Aufgaben beinhalten entweder eine komplexe Fragestellung oder sind in Teilfragen untergliedert.
Sie sollten auch die Interpretation von Karten, Fernerkundungsdaten, Statistiken oder ähnlichem einschließen. Fachdidaktische Fragen können einbezogen werden.
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden)

b) Mündliche Prüfung
Fachwissenschaft - entsprechend den Anforderungen in Nr. 2.
(Prüfungsdauer: 60 min)
Fachdidaktik - entsprechend den Anforderungen in Nr. 2.
(Prüfungsdauer: 30 min)

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